Wie können Arbeitszeitregelungen für 24-Stunden-Pflegekräfte aussehen?
Bei der Beschäftigung einer ausländischen 24-Stunden-Pflegekraft in Deutschland müssen die allgemeinen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Dort heißt es im Paragrafen 3, dass die werktägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen darf. Die zweite relevante Regelung findet sich im Paragrafen 6 der gleichen Rechtsnorm. Sie legt fest, dass eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vom 48 Stunden als Durchschnitt über ein halbes Jahr hinweg nicht überschritten werden darf. Wir von der senioba Pflegevermittlung achten darauf, den ausländischen Pflegekräften etwas mehr Erholungszeiten zu gönnen. Deshalb begrenzen wir die reguläre wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden.
Warum nennen wir unsere Helfer/-innen trotzdem 24-Stunden-Pflegekraft?
Die Bezeichnung resultiert aus der Tatsache, dass unsere ausländischen Pflegekräfte eine Haushaltsgemeinschaft mit den Pflegebedürftigen eingehen. Dadurch stehen sie bei Notfällen beispielsweise auch in der Nacht zur Verfügung. In der Folge entsteht de facto eine 24-Stunden-Betreuung. Außerdem haben unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, die Arbeitszeiten nach ihren Bedürfnissen auf verschiedene Tageszeiten zu verteilen. Dazu sind lediglich individuelle Absprachen mit den von uns vermittelten Pflegekräften aus dem In- und Ausland erforderlich. Diese Flexibilität ist ein entscheidender Pluspunkt, denn auch die zu gewährenden freien Tage lassen sich individuell regeln. Sie können die Ruhetage beispielsweise auf Zeiten legen, in denen Angehörige oder Freunde als Ersatz für die professionelle Pflegekraft zur Verfügung stehen.
Wissenswertes rund um die Urlaubszeiten für unsere Pflegekräfte
Natürlich steht unserer vermittelten 24-Stunden-Pflegekraft Urlaub zu. Auch das bewirkt die Tatsache, dass sich über das Entsendegesetz ins Land geholte Arbeitskräfte rechtlich genauso wie Arbeitskräfte aus Deutschland behandelt werden müssen. Wir begünstigen unsere fleißigen Helferinnen und Helfer in dieser Hinsicht ebenfalls und ermöglichen ihnen jeweils nach drei Monaten einen Heimaturlaub. In dieser Zeit lassen wir unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich nicht allein. Wir schließen die so entstehende Betreuungslücke mit einer anderen Pflegekraft. Dafür erheben wir keine zusätzlichen Gebühren. Für solche Vertretungen beschäftigen wir sogenannte „Springer/-innen“, die sich dazu bereiterklärt haben, den Einsatzort regelmäßig zu wechseln. Bei der Auswahl der Ersatzkräfte als Urlaubsvertretung achten wir darauf, dass sie die gleichen Anforderungen wie die Ihnen dauerhaft zugeteilte 24-Stunden-Pflegekraft erfüllen. Alternativ haben Sie die Chance, sich für einen regelmäßigen Austausch aller drei Monate zu entscheiden.
Sie haben Fragen zu den Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen für unsere 24-Stunden-Pflegekräfte? Unser Kundendienst berät Sie jederzeit gern telefonisch oder persönlich.