Die Leistungen zur Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) erhalten Pflegebedürftige auf der Grundlage des Paragrafen 39 des XI. Sozialgesetzbuchs. Sie werden auf Antrag dann gewährt, wenn pflegende Angehörige wegen eigener Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen für die Pflege nicht zur Verfügung stehen. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen die Hilfsbedürftigen mindestens die Anerkennung des Pflegegrads 2 besitzen. Die zweite Anforderung ist die vorherige Durchführung der Angehörigenpflege über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Die Kosten einer Verhinderungspflege übernehmen die Pflegekassen für maximal sechs Wochen. Der Höchstbetrag inklusive aller Zuschläge beträgt 2418 Euro pro Kalenderjahr (Stand Jahresende 2019).
Angehörigenpflege und häusliche Pflege sind am beliebtesten
Insgesamt wurden 1 764 904 und damit 51 Prozent aller Pflegebedürftigen allein durch die Angehörigenpflege versorgt. Auf die Kombination aus Angehörigenpflege und professioneller ambulanter Pflege setzten 829 958 und damit 24,3 Prozent aller Betroffenen. Wie erheblich die Angehörigen in Anspruch genommen werden, belegt ein Blick auf die Verteilung der Pflegegrade bei den allein von Familienmitgliedern versorgten Hilfsbedürftigen. 56,4 Prozent hatten den Pflegegrad 2. In 29,5 Prozent aller Fälle übernahmen Angehörige die Betreuung von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 3. Der Pflegegrad 4 schlägt bei 11,3 Prozent der von Angehörigen Betreuten zu Buche. In 2,8 Prozent aller Fälle übernahmen Familienmitglieder sogar die alleinige Pflege von Angehörigen mit dem Pflegegrad 5. Das zeigt, welche immense Bedeutung der temporären Entlastung durch eine Verhinderungspflege zukommt. Sie brauchen eine regelmäßige Entlastung und Erholungspausen, um das überhaupt dauerhaft leisten zu können.
Bei welchen Altersgruppen wird die Verhinderungspflege am häufigsten notwendig?
Auch dazu legte das Statistische Bundesamt belastbare Zahlen zuletzt aus dem Jahr 2017 vor. Danach sind konstant steigende Zahlen bei der Demenzpflege, Seniorenpflege und Behindertenpflege daheim quer durch alle Altersgruppen zu beobachten. Die Verhinderungspflege für Kinder und Jugendliche bis zu 15 Jahre hätten 113 628 Angehörige in Anspruch nehmen können. Im Jahr 2007 lag deren Zahl noch bei 62 912. Bei der häuslichen Pflege von Personen im Alter zwischen 15 und 60 Jahren war ein Anstieg von 219 711 Fällen im Jahr 2007 auf 355 591 Fälle im Jahr 2017 zu beobachten. Einen ähnlichen Sprung weist die häusliche Betreuung von Pflegebedürftigen von 65 bis 70 Jahren auf. Innerhalb eines Jahrzehnts stieg hier die Zahl der Fälle von 53 356 auf 106 585.
Verteilung der Betreuungsart beweist Notwendigkeit der Verhinderungspflege
Von den insgesamt 113 854 pflegebedürftigen Kindern wurden nach den Daten des Statistischen Bundesamts gerade einmal 225 Kinder vollstationär und 27 Kinder teilstationär in einem Pflegeheim betreut. Die Verteilung bei Senioren zwischen 65 und 70 Jahren sieht ähnlich aus. Gerade einmal 33 935 pflegebedürftige Senioren erhielten eine vollstationäre und 4 552 Senioren eine teilstationäre Betreuung. Das heißt, auch hier ist der Anteil der Betroffenen hoch, die bei einem Ausfall ihrer Angehörigen auf Leistungen und Pflegekräfte für die Verhinderungspflege angewiesen sind. Mit steigendem Alter erhöht sich der Anteil der vollstationären und teilstationären Betreuungen, aber die Pflege daheim macht trotzdem noch den größten Anteil aus. Das ändert sich erst ab einem Alter von 90 Jahren.
Welchen Support bietet senioba bei der Verhinderungspflege?
Unsere Pflegevermittlung senioba schließt Versorgungslücken, die beispielsweise bei der Verhinderungspflege für den Weihnachtsurlaub oder den Jahresurlaub im Sommer bestehen. In diesen Zeiten sind die klassischen ambulanten Pflegedienste in der Regel komplett ausgelastet. Das gilt analog auch für die Angebote der stationären Kurzzeitpflege, die als Alternative zur häuslichen Pflege in Frage kämen.
Wir sind bei der Verhinderungspflege für Weihnachten, Ostern, Pfingsten und die Sommerferien nicht nur auf Pflegekräfte aus Deutschland angewiesen. Bei uns können Sie osteuropäische Pflegekräfte mit guten Deutschkenntnissen und umfangreichen Erfahrungen buchen, die sich sowohl mit der Demenzbetreuung als auch der 24-Stunden-Pflege bestens auskennen. Die Unterbringung erfolgt direkt bei den Pflegebedürftigen, sodass unsere Pflegekräfte genauso umfassend zur Verfügung stehen wie die eigenen Angehörigen. Sie unterstützen die Pflegebedürftigen auch bei der Freizeitgestaltung und begleiten sie beispielsweise zu einer Weihnachtsfeier im Seniorentreff, einem Weihnachtskonzert oder bei notwendigen Arztbesuchen.
Dadurch haben Sie als pflegende Angehörige die Chance, in aller Ruhe eine Zeit der Erholung zu genießen und neue Kraft zu tanken. Sorgen um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen müssen Sie sich bei der Verhinderungspflege durch unsere Pflegekräfte nicht machen. Sie sind durchweg sehr verantwortungsbewusst sowie zuverlässig und gehen sehr liebevoll und rücksichtsvoll mit den zu betreuenden Menschen um.
Lassen Sie sich einfach telefonisch oder persönlich in einer unserer zahlreichen Niederlassungen zu den Möglichkeiten der Hilfe durch die senioba Pflegevermittlung individuell beraten!