Pflegegrade
Aus Pflegestufen werden Pflegegrade
Fünf neue Pflegegrade ab 1.Januar 2017 werden die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, gelangt ohne weitere Begutachtung an 1.1.2017 aus der bisherigen Pflegestufe in den neuen Pflegegrad. Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Grundregel „+1“. Sie gelangen von der Pflegestufe I in den Pflegegrad 2, von der Pflegestufe II in den Pflegegrad 3 sowie von der Pflegestufe III in den Pflegegrad 4. Bei Härtefällen der Pflegestufe III erfolgt eine Zuordnung zu Pflegegrad 5.
Pflegegeld
Häusliche Pflege ohne Fachkraft (z.B.Familienangehörige)
Plegestufe 2016 | Anspruch | Pflegegrad 2017 | Anspruch |
---|---|---|---|
Pflegestufe 0 mit Demenz | 123 EUR | Pflegegrad 1 | |
Pflegestufe I | 244 EUR | Pflegegrad 2 | 316 EUR |
Pflegestufe I mit Demenz | 316 EUR | Pflegegrad 2 | 316 EUR |
Pflegestufe II | 458 EUR | Pflegegrad 3 | 545 EUR |
Pflegestufe II mit Demenz | 545 EUR | Pflegegrad 3 | 545 EUR |
Pflegestufe III | 728 EUR | Pflegegrad 4 | 728 EUR |
Pflegestufe III mit Demenz | 728 EUR | Pflegegrad 4 | 728 EUR |
Härtefall | Pflegegrad 5 | 901 EUR | |
Pflegegrad 5 | 901 EUR |
Pflegesachleistungen
Häusliche Pflege durch Fachkraft (z.B. ambulanter Pflegedienst)
Plegestufe 2016 | Anspruch | Pflegegrad 2017 | Anspruch |
---|---|---|---|
Pflegestufe 0 mit Demenz | 231 EUR | Pflegegrad 1 | 125 EUR |
Pflegestufe I | 468 EUR | Pflegegrad 2 | 689 EUR |
Pflegestufe I mit Demenz | 689 EUR | Pflegegrad 2 | 689 EUR |
Pflegestufe II | 1.144 EUR | Pflegegrad 3 | 1.298 EUR |
Pflegestufe II mit Demenz | 1.298 EUR | Pflegegrad 3 | 1.298 EUR |
Pflegestufe III | 1.612 EUR | Pflegegrad 4 | 1.612 EUR |
Pflegestufe III mit Demenz | 1.612 EUR | Pflegegrad 4 | 1.612 EUR |
Härtefall | 1.995 EUR | Pflegegrad 5 | 1.995 EUR |
Pflegegrad 5 | 1.995 EUR |
Zuschüsse im Überblick:
Pflegehilfsmittel pro Monat
Pflegestufe 0 40 EUR
Pflegestufe I,II oder III 40 EUR
Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Wohnumfeldverbesserte Maßnahmen
Pflegestufe 0 (mit Demenz) 4.000 EUR
Pflegestufe I,II oder III 4.000 EUR
Wenn ein Pflegebedürftiger oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, zu Hause gepflegt und betreut wird, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen individuell anzupassen. Dafür gewährt die Pflegekasse Zuschüsse.
Die Ausgaben für Wohnumfeld verbesserte Maßnahmen werden zukünftig statt 2.557 Euro mit 4.000 Euro pro Maßnahme gefördert, wodurch Sie mehr Handlungsmöglichkeiten als zuvor haben, um die Wohnumgebung sicherer zu gestalten und die Wohnqualität zu steigern. Dies können z.B. Umbaumaßnahmen sein, um die Fortbewegung mit einen Rollstuhl zu ermöglichen oder auch Haltegriffe und rutschfeste Bodenbeläge, die die Sicherheit erhöhen.
Pflegegeld
Pflegegeld kann für die häusliche Pflege verwendet werden. Die für den Pflegebdürftigen festgelegte Pflegestufe bestmmt den Betrag den Sie von der Pflegekasse zur Pflege Ihrer Angehörigen erhalten. Kurioserweise wird die häusliche Pflege niedriger bewertet als Leistungen, die über Institutionen erfolgen. Die Verwendung des Geldes kann individuell gestaltet werden.
senioba bietet Ihnen die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause zu günstigen Konitionen an. So wird Pflegebedürftigen ein Leben in Würde im eigenen Zuhause ermöglicht. Das Pflegegeld kann anteilig für die Kompensation der Gesamtkosten verwendet werden; die Pflegekasse übernimmt somit einen Teil der Aufwendungen für die individuelle häusliche Pflege.
Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten vorgesehen. Die ambulanten Pflegedienste schließen dafür einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen ab und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab. Die Abrechnungssätze für einzelne Tätigkeiten sind sehr stark geregelt und lassen Pflegediensten häufig nicht viel Spielraum um die Leistungen zu erbringen, wodurch sie unter enormen Zeit- und Kostendruck stehen.
Oftmals erleben wir es in der Praxis, dass unseren Kunden nicht bewusst ist, welche Leistung von welchem Dienstleister erbracht werden darf und wie diese Leistungen in Kombination sich sinnvoll ergänzen. Wir arbeiten gerne und häufig mit Pflegediensten zusammen und sehen uns als ergänzenden Service zu Pflegediensten.
Pflegehilfsmittel
Pflegekassen unterstützen bei der häuslichen Pflege bedürftige Menschen mit Pflegehilfsmittel, wenn dies die häusliche Pflege erleichtert oder Beschwerden lindert. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen gehören im Kontext der häuslichen Pflege neben anderen Leistungen der Pflegeversicherung wie das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen ect. zu den originären Leistungen der Pflegeversicherung und werden auch bedürftigen Menschen gewährt, bei denen keine Pflegestufe vorliegt.
Ab 01.01.2015 wird der Kauf von Pflegehilfsmitteln, z.B. Desinfektionsmittel, Hygieneartikel, monatlich in Höhe von 40 Euro bezuschusst. Diese Regelung betrifft alle Antragsteller, bei denen der Bedarf festgestellt wird. Pflegehilfsmittel sind in der Regel Produkte, die für die tägliche Arbeit mit dem Patienten benötigt werden.
Pflegehilfsmittel werden grob in zwei Kategorien unterschieden, zum einen in die Hilfsmittel des täglichen Bedarfs und den technischen Hilfsmitteln, z.B. Pflegebetten, Rollatoren.