24-Stunden-Pflege Kosten: Was sollten Sie wissen?
Wie hoch die 24-Stunden-Pflege Kosten für Sie selbst oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Einerseits spielt der in Anspruch genommene Leistungsumfang eine entscheidende Rolle. Andererseits müssen Sie die Zuschüsse berücksichtigen, die Sie von der zuständigen gesetzlichen Pflegekasse erhalten. Hinzu kommen Leistungen, die Sie aus einer privaten Pflegezusatzversicherung oder einer Unfallversicherung beziehen können.
Welche Rolle spielen die Pflegegrade bei den 24-Stunden-Pflege Kosten?
Die Pflegegrade haben mit dem Inkrafttreten des II. Pflegestärkungsgesetz im Jahr 2016 die zuvor genutzten Pflegestufen abgelöst. Sie ermöglichten eine feinere Abstufung des zu deckenden Bedarfs. Gleichzeitig sorgte das Pflegestärkungsgesetz für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Plus für die Deckung der Kosten der 24-Stunden-Betreuung lag im Vergleich zu den vorherigen Sätzen beim Pflegegeld zwischen 73 Euro und 229 Euro. Das Pflegegeld nach dem Paragrafen 37 SGB XI lag seither beim Pflegegrad 5 bei maximal 901 Euro. Darüber hinaus können zur Deckung der Kosten für die 24-Stunden-Pflege Zuschüsse für Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Sie monatlichen Sätze liegen nach den Regelungen des SGB XI derzeit (abhängig vom zuerkannten Pflegegrad) zwischen 689 und 1995 Euro pro Monat.
Finanzierung der 24-Stunden-Betreung bei der Verhinderungspflege
Sie betreuen pflegebedürftige Angehörige und möchten sich einen Urlaub gönnen oder zu Kur fahren? Der Paragraf 39 des SGB XI regelt, dass bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Kosten für die 24-Stunden-Pflege als Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege bezuschusst werden. Auch dafür können Sie erfahrene und fürsorgliche polnische Pflegekräfte bei unserer Pflegevermittlung buchen. Wurde Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zuerkannt, tragen Sie unsere Rechnung für die 24-Stunden-Pflege zu Hause am Ende nur anteilig, denn bis zu 1612 Euro erhalten Sie von der gesetzlichen Pflegekasse erstattet. Haben Sie im laufenden Jahr noch keine oder nur einen Teil der maximal möglichen Zuschüsse für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, können Sie eine Aufstockung der Leistung um 806 Euro beantragen.
Steuerfreibeträge helfen bei der Deckung der Kosten für die 24h-Pflege
Am 29. Juli 2020 gab es eine sehr gute Nachricht für alle Menschen, denen ein GdB (Grad der Behinderung) zuerkannt wurde. An diesem Tag passierte das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz den Bundesrat. Damit erhalten die meisten pflegebedürftigen Menschen zusätzliche Steuervorteile. Die bisher gültigen Steuerfreibeträge erhöhen sich ab dem Jahr 2021 spürbar:
festgestellter GdB | Steuerfreibetrag alt | Steuerfreibetrag ab 2021 |
20 | 0 | 384 |
30 | 310 | 620 |
40 | 430 | 860 |
50 | 570 | 1140 |
60 | 720 | 1440 |
70 | 890 | 1780 |
80 | 1060 | 2120 |
90 | 1230 | 2460 |
100 | 1420 | 2840 |
(alle Angaben zu den Steuerfreibeträgen in Euro)
Außerdem beseitigte das Behinderten-Pauschbetragsgesetz einen Nachteil für Menschen mit einem niedrigen GdB. Sie mussten bisher zusätzliche Bedingungen erfüllen, um den Steuerfreibetrag zu erhalten. Dieser Anspruch entfällt. In Zukunft dürfen sich auch Menschen ab einem GdB von 20 über steuerliche Erleichterungen als mittelbare Hilfe beim Aufbringen der 24-Stunden-Pflege Kosten freuen. Hinzu kommen steuerliche Abzugsmöglichkeiten nach dem Paragrafen 35a des Einkommenssteuergesetzes. Wie deutlich sich diese Abzugsmöglichkeiten und Behinderten-Pauschbeträge bemerkbar machen, hängt vom individuellen Satz der Einkommenssteuer ab. Am besten fragen Sie einen Steuerberater Ihres Vertrauens nach einer konkreten Berechnung.
Berechnungsbeispiel
Kosten für die Betreuungskraft pro Monat ab | 1900,00 Euro |
Leistungen Pflegestufe 2 / Pflegegrade 3 | 545,00 Euro |
Pflegehilfsmittel | 40,00 Euro |
Steuervorteile bis 4.000 Euro/Jahr | 333,00 Euro |
Gesamtbelastung pro Monat | 982,00 Euro |
zzgl. Feiertagszuschlag max. 5 Tage im Jahr 50 Euro/Tag, eventuell zzgl. Fahrtkosten |
24-Stunden-Pflege Kosten über private Pflegezusatzversicherungen decken
Wollen Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie eine 24-Stunden-Pflegekraft benötigen und dafür keine Zahlungen selbst leisten müssen? Versicherungsexperten empfehlen den ergänzenden Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Wichtig dabei ist, dass Sie über die Art Ihrer 24h-Betreuung selbst entscheiden können. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Police eine Leistungsdynamik beim Pflegetagegeld enthält, denn auch die 24-Stunden-Pflege Kosten steigen durch die allgemeine Inflation und Erhöhung der Entgelte für Altenpfleger, Krankenpfleger, Pflegehelfer und Hauswirtschafter. Bei den Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft macht sich außerdem die Entwicklung beim gesetzlich garantierten Mindestlohn bemerkbar. Er wurde seit seiner Einführung im Jahr 2015 bereits in allen Branchen erhöht. Ideal bei der privaten Pflegezusatzversicherung sind Policen, bei denen ein sofortiger Versicherungsschutz gewährt wird. Allerdings sind diese Verträge in der Regel etwas teurer als Policen ohne Gesundheitsprüfung und mit einer (zumeist fünfjährigen) Wartefrist.
Zuschüsse für Kosten der 24h-Pflege aus der Unfallversicherung
Finanzielle Leistungen zur Betreuung von Pflegebedürftigen rund um die Uhr im eigenen Heim können außerdem sowohl aus der gesetzlichen als auch der privaten Unfallversicherung kommen. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Die Regelungen im SGB VII geben Auskunft zur Frage, wie hoch das Pflegegeld der Berufsgenossenschaften ausfällt. Das BG-Pflegegeld orientiert sich bei den vorzunehmenden Einstufungen an den gesetzlich definierten Pflegegraden.
Die Hilfen zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege Kosten aus privaten Unfallversicherungen sind von den individuellen Regelungen im Vertrag abhängig. Der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall ist häufig nicht separat geregelt, sondern die Versicherungen stellen bei ihren (einmaligen und wiederkehrenden) Leistungen den Eintritt einer Teil- oder Vollinvalidität in den Mittelpunkt. Üblich sind außerdem sogenannte Gliedertaxen. Ansonsten müssen die Pflegekosten aus dem im Vertrag fixierten Unfalltagegeld gezahlt werden. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn das Unfalltagegeld ist in den Basisverträgen häufig nicht enthalten. Das gilt genauso für die Vereinbarung einer Progression für den Fall einer Vollinvalidität, die häufig die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung nach sich zieht.
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