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Wir vermitteln: Pflege- und Betreuungskräfte
Die aktuelle Pflegesituation in Deutschland – warum die Kombination relevant ist
In Deutschland sind rund 5,6 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung, und dieser Wert steigt weiter. Ein Großteil dieser Pflege findet zuhause statt – weit über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden häuslich versorgt. Gleichzeitig ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ausdrücklich vorgesehen und gewinnt an Relevanz, weil viele Betroffene mit nur einer Leistung nicht gut durch den Alltag kommen.
Warum ist das nun so wichtig? Weil Pflege zuhause viele Facetten hat: Angehörige leisten viel, aber professionelle Unterstützung kann entlasten – und die richtigen Leistungen ermöglichen genau diese Kombination. Wenn Sie wissen, wie Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung gezielt miteinander nutzen, können Sie Ihre Versorgungssituation stabiler, flexibler und oft kosteneffizienter gestalten.
Was ist Pflegegeld und was sind Pflegesachleistungen?
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder sonstigen nicht-professionellen Personen gepflegt werden. Es wird ausgezahlt, wenn kein oder nur wenig professioneller Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Der Vorteil: Die Pflegeperson kann frei gewählt werden, und das Geld ist flexibel einsetzbar.
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ebenfalls von der Pflegeversicherung übernommen werden – für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine zugelassene Pflegekraft. Hier geht es um konkrete Pflegeleistungen – Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung im Alltag. Der Vorteil: Professionelle Hilfe, ggf. regelmäßiger Einsatz, Qualitätssicherung.
Beide Leistungsformen haben ihre Vorteile – aber eben auch ihre Grenzen. Wichtig: Sie müssen sich nicht strikt zwischen „nur Geld“ oder „nur Sachleistung“ entscheiden – es gibt eine Mischform beziehungsweise Kombinationsleistung – und genau hier liegt häufig das Potenzial.
Wie funktioniert die Kombination – die „Kombinationsleistung“
Wenn Sie sich für die Kombination entscheiden, sind die Regeln grundsätzlich so: Sie wählen einen Anteil der Pflegesachleistung (also professionelle Hilfe) und lassen den Rest durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen abdecken. Dafür bekommen Sie noch einen Teil Pflegegeld – allerdings reduziert sich das Pflegegeld anteilig im Verhältnis zur in Anspruch genommenen Pflegesachleistung.
Beispiel: Angenommen für Ihren Pflegegrad steht ein maximaler Höchstbetrag der Pflegesachleistung zur Verfügung. Wenn Sie diesen zu 100 % ausschöpfen, entfällt das Pflegegeld. Wenn Sie aber beispielsweise nur 60 % der Pflegesachleistung-Höchstsumme in Anspruch nehmen, können Sie noch 40 % als Pflegegeld erhalten. Die genauen Beträge hängen vom Pflegegrad ab. Daher: Wenn Sie optimal kombinieren wollen, heißt das – Strategie überlegen: Welche professionelle Hilfe möchte ich regelmäßig nutzen? Welche Aufgaben übernehme ich (oder über Angehörige) selbst? Wie viel pflegerische Unterstützung brauche ich? Gibt es wechselnde Phasen, etwa stärkere Entlastung in einer Übergangsphase?
Welche Vorteile bietet die Kombination?
Eine wichtige Stärke der Kombination ist die Flexibilität: Sie können einen Pflegedienst für bestimmte Aufgaben einsetzen (z. B. Grundpflege, Hauswirtschaft) und Angehörige übernehmen andere Aufgaben. So bleibt Spielraum und die Pflege bleibt individuell gestaltbar.
Die Kombination entlastet auch pflegende Angehörige spürbar. Eine Mischlösung kann helfen, Belastung zu vermindern und professionelle Hilfe punktuell einzusetzen.
Ein weiterer Vorteil ist die Kosteneffizienz. Wenn Sie beispielsweise nur selten einen Pflegedienst benötigen und ansonsten selbst oder mit Angehörigen pflegen, können Sie mit Pflegegeld und kleiner Sachleistung die Kosten steuern.
Darüber hinaus bietet die Kombination eine bessere Qualitätsicherung und Kontrolle: Pflegedienste unterliegen gesetzlichen Vorgaben – so haben Sie gewisse Sicherheitsmechanismen. Gleichzeitig bleibt die familiäre Betreuung erhalten und kann durch Angehörige übernommen werden.
Worauf sollten Sie beim Kombinieren achten?
Zuerst einmal muss der Pflegegrad korrekt beantragt sein. Voraussetzung ist nämlich ein anerkannter Pflegegrad (2-5). Ohne diesen steht weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung zur Verfügung. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. den Gutachter entscheidet über den Pflegegrad.
Zudem sollten Sie sich einen Überblick über die maximalen Höchstbeträge verschaffen. Je nach Pflegegrad variiert der Betrag der Pflegesachleistung erheblich. Genaue aktuelle Werte sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Ebenso wichtig: Die Berechnung des verbleibenden Pflegegelds. Wenn Sie Pflegesachleistungen nutzen, wird das Pflegegeld entsprechend reduziert. Je mehr Sachleistung Sie nutzen, desto weniger Pflegegeld bleibt Ihnen – das Verhältnis ist entscheidend.
Ein weiterer Punkt ist die Bindung an Ihre Entscheidung: Wenn Sie sich einmal für ein bestimmtes Verhältnis entschieden haben (z. B. 40 % Sachleistung / 60 % Pflegegeld), ist diese Entscheidung meist für sechs Monate bindend. Danach können Sie ggf. neu entscheiden.
Auch die Qualität der Pflege darf nicht vergessen werden: Sie sollten bei Pflegediensten die Verträge prüfen, Leistungen klären, Qualitätssicherung beachten. Wenn Angehörige als Pflegepersonen tätig sind, lohnt sich eine regelmäßige Beratung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
Nicht zuletzt ist eine gute Dokumentation und Kommunikation zentral: Wenn Angehörige pflegen und ein Pflegedienst beteiligt ist, sollten klare Aufgabenverteilungen bestehen – wer übernimmt was, wann kommt der Dienst, wer sorgt für Ersatz im Urlaub oder bei Krankheit?
Eine vorausschauende Planung der Pflege-Zukunft ist auch essenziell: Pflegebedürftigkeit kann sich ändern – mehr Hilfe nötig sein, oder weniger. Daher ist es gut, von Beginn an eine Mischung zu wählen, die flexibel anpassbar ist.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
Zuerst analysieren Sie Ihre Situation: Wie hoch ist Ihr Unterstützungsbedarf? Wer kann konkret helfen (Angehörige, Freunde)? Welche Tätigkeiten übernehmen Angehörige, und wo brauchen Sie professionelle Hilfe? Wie sieht der Alltag aus – morgens, abends, nachts? Gibt es besondere Herausforderungen wie Demenz oder Mobilitätsprobleme?
Als nächstes stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad, sofern noch nicht geschehen. Danach erhalten Sie den Bescheid, und die Zusammenarbeit mit der Pflegekasse beginnt.
Im dritten Schritt holen Sie Informationen ein zu den aktuellen Höchstbeträgen der Pflegesachleistung und dem entsprechenden Pflegegeld für Ihren Pflegegrad.
Dann treffen Sie eine Entscheidung über das Verhältnis zwischen Sachleistung und Pflegegeld – passend zu Ihrer Situation. Beispielsweise könnten Sie entscheiden, 30 % der Sachleistung und 70 % Pflegegeld zu nutzen – je nachdem wie viel Dienst Sie benötigen.
Im fünften Schritt beauftragen Sie ggf. einen Pflegedienst: Dienstvertrag prüfen, Leistungen definieren, Kosten klären.
Sechstens koordinieren Sie Pflegedienst und Angehörige: Verteilen Sie Aufgaben. Zum Beispiel morgens Pflegedienst für Grundpflege, abends Angehörige für Hauswirtschaft und Begleitung. Dokumentieren Sie den Ablauf.
Siebtens prüfen und passen Sie regelmäßig: Nach einigen Monaten schauen Sie: Funktioniert das Verhältnis? Gibt es Überlastung? Muss das Verhältnis geändert werden?
Achtens nutzen Sie Beratungsangebote: Pflegestützpunkte oder Pflegekasse bieten Unterstützung – nutzen Sie diese Angebote, um das Versorgungsmodell fit zu halten.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Ein häufiger Fehler: Alles übernimmt der Pflegedienst – Angehörige sind kaum eingebunden. Das kann teuer werden und das Pflegegeld wird kaum genutzt. Viel sinnvoller ist oft eine gemischte Lösung, bei der Angehörige eine zentrale Rolle spielen.
Ein anderer Fehler: Nur Pflegegeld wählen, aber der pflegerische Hilfebedarf ist hoch. Dann besteht das Risiko von Überforderung oder Qualitätseinbußen in der Pflege.
Auch kommt es vor, dass ein Pflegedienst vereinbart wird, aber die Aufgabenverteilung unklar bleibt. Das führt zu Verwirrung, Konflikten, Doppelarbeit oder Unterversorgung. Eine klare Absprache ist hier entscheidend.
Manchmal wird nicht regelmäßig geprüft, ob das Verhältnis noch stimmt. Pflegebedarf kann sich ändern (z. B. Fortschritt einer Demenz, Mobilität sinkt). Wenn keine Anpassung erfolgt, kann es zu Engpässen kommen.
Nicht selten werden Beratungsangebote nicht genutzt. Viele Pflegekassen oder Pflegestützpunkte bieten hilfreiche Informationen – diese werden aber oft übersehen, obwohl sie wichtige Unterstützung liefern könnten.
Besonderheiten je nach Pflegegrad und Situation
Wenn Sie Pflegegrad 2 oder 3 haben (mittlerer Bedarf), dann ist häufig eine Kombination sinnvoll – zum Beispiel: Hauswirtschaftliche Hilfe durch einen Dienst + Angehörige übernehmen Betreuung. Pflegegeld gibt Ihnen dann Flexibilität.
Bei Pflegegrad 4 oder 5 (hoher Bedarf) ist oft der professionelle Dienst umfangreicher nötig – das Verhältnis der Sachleistung dürfte höher liegen. Pflegegeld dient dann als Ergänzung für Angehörigenarbeit oder spezielle Begleitung.
Wenn die Situation Demenz oder starke Betreuung nötig macht, sind häufig klassische Pflegeleistungen nicht ausreichend – hier kann eine Kombination mit Betreuungskräften, Tagespflege oder Teilzeitdiensten sinnvoll sein. Pflegegeld kann Angehörigen helfen, Teilzeitpflege oder Betreuung zu finanzieren.
Wenn Pflege zuhause mit Nacht- oder sogar 24-Stunden-Betreuung erfolgt, ist häufig ein hoher Anteil an Pflegesachleistung nötig – dennoch können Angehörige ergänzen, etwa durch Begleitung, Freizeitaktivitäten oder Ablösung. Auch in solchen Fällen bleibt eine Kombination sinnvoll.
Tipps zur Optimierung der Kombination
Erstellen Sie eine Pflege-Matrix: eine Tabelle mit Tätigkeiten (Grundpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Nachtbereitschaft) und wer übernimmt welche – Dienst oder Angehörige. So sehen Sie deutlich, wo Dienst nötig ist und wo Angehörige gut einsteigen können.
Legen Sie klare Zielzeiten fest: Zum Beispiel Dienst montags, mittwochs, freitags, sonst Angehörige. So bleibt Planbarkeit und Routine.
Nutzen Sie Pflegegeld-Extras: Das Pflegegeld kann genutzt werden, um Angehörige angemessen zu entlasten (z. B. durch Freizeitvertretung) oder kleine externe Dienste (z. B. Haushaltshilfe) zu finanzieren.
Prüfen Sie Zusatzleistungen: Neben Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es Entlastungsbeträge, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld-Verbesserung etc. Diese können ergänzend wirken – sie erhöhen den Nutzen Ihrer Pflegekombination.
Führen Sie einen Monats-Check durch: Hat das Verhältnis funktioniert? Gab es Überlastung? Brauchen Sie mehr Dienst oder mehr Angehörigenbetreuung? Dokumentieren Sie die Erfahrungen, um beim nächsten Wechsel gut vorbereitet zu sein.
Wählen Sie den Pflegedienst vertrauensvoll: Ein Dienst, der gut kommuniziert, flexibel ist und Ihre Bedürfnisse versteht, erleichtert die Kombination erheblich.
Wenn Angehörige als Pflegepersonen fungieren: Achten Sie auf ihre Entlastung und Qualifizierung – Schulungen, Beratungsangebote nutzen, damit Pflege nicht nur nebenbei passiert, sondern möglichst gut organisiert ist.
Was kostet die Kombination – und wie wirken sich Beträge konkret aus?
Die Beträge für Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind gestaffelt nach Pflegegrad. Ein Beispiel: Für Pflegegrad 3 lag der Höchstbetrag der Pflegesachleistung früher bei etwa 1.363 €/Monat. Wenn Sie davon z. B. nur 50 % beanspruchen (also etwa 680 €), können Sie noch einen Anteil Pflegegeld erhalten – je nachdem wie die Pflegekasse den Anteil berechnet. Das heißt: Sie können mit der Kombination gezielt steuern, wieviel professionelle Hilfe Sie einkaufen – und wieviel Sie mit Angehörigen schaffen möchten – und gleichzeitig den finanziellen Rahmen im Blick behalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn der Bedarf steigt und Sie auf mehr Pflegesachleistung umsteigen, verringert sich entsprechend das erhaltene Pflegegeld – das sollten Sie im Kopf haben, damit Sie nicht überrascht sind.
Fallbeispiel zur Veranschaulichung
Frau M. hat Pflegegrad 3. Sie lebt zuhause, ihr Ehemann übernimmt die Betreuung weitgehend, aber sie benötigt jeden Morgen professionelle Hilfe für Waschung, Grundpflege und Hauswirtschaft (ca. 3 Stunden), sowie einmal wöchentlich Nachmittags Unterstützung bei Haushalt und Begleitung.
Sie wählt: Pflegesachleistung zu 50 % (Dienst übernimmt morgens + Haushalts-Nachmittag) + Pflegegeld in Höhe des verbleibenden Anteils (für den Ehemann als Betreuungszeit und gelegentliche externe Hilfe).
Was passiert: Der ambulante Dienst wird montags-freitags morgens eingesetzt + einmal Nachmittags. Der Ehemann übernimmt abends, am Wochenende, begleitet Ausflüge etc. Das Pflegegeld nutzt er, um an einem Wochenende eine „Entlastungspflege“ zu bezahlen – damit er frei hat.
Ergebnis: Professionelle Hilfe deckt die klaren Zeiten ab – der Ehemann bleibt aktiv beteiligt, ist aber nicht permanent allein verantwortlich. Das Verhältnis entlastet beide und optimiert Kosten und Versorgung.
Häufige Fragen – und meine Antworten
Kann ich jederzeit zwischen Pflegegeld und Sachleistung wechseln? Sie können grundsätzlich wechseln, aber nicht beliebig oft – die Entscheidung gilt jeweils für sechs Monate.
Was passiert, wenn ich mehr Dienststunden brauche als geplant? Dann kann die Sachleistung höher beansprucht werden – allerdings reduziert sich das Pflegegeld entsprechend. Es lohnt sich, vorausschauend zu planen und ggf. eine Reserve-Zeit einzuplanen.
Bekommt der Pflegedienst alle Kosten übernommen? Die Pflegekasse übernimmt maximal den Höchstbetrag für die Sachleistung – wenn der Dienst mehr Stunden abrechnet als der Höchstbetrag, müssen Sie ggf. selbst aufstocken.
Muss ich Angehörige als Pflegeperson entlohnen, wenn ich Pflegegeld bekomme? Nein – Pflegegeld kann flexibel verwendet werden, z. B. zur Anerkennung der Pflegeleistung eines Angehörigen oder zur Entlastung durch externe Dienste. Eine formale Entlohnung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber es sollte transparent sein, wie das Geld verwendet wird.
Was ist mit Qualitätssicherung und Beratung? Auch bei Pflegegeld und Kombination gibt es Pflichtbesuche bzw. Beratung durch anerkannte Stellen. Ihre Pflegekasse kann Sie dazu befragen oder besuchen. Es lohnt sich, diese Angebote wahrzunehmen – sie helfen bei Organisation und Qualitätskontrolle.
Fazit
Wenn Sie sich in der Situation befinden, Pflege zuhause zu organisieren, dann ist die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung eine attraktive Option. Sie eröffnet Ihnen Flexibilität, ermöglicht die Einbindung von Angehörigen und bietet zugleich professionelle Unterstützung. Entscheidend ist: Gut prüfen, planen, abstimmen und regelmäßig evaluieren.
Wir sind für Sie da!
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