Vollzeitpflege ist auch in einer Wohngemeinschaft möglich
Wohngemeinschaften sind eine in Deutschland immer beliebter werdende Wohnform. Sie haben für Menschen, die eine Vollzeitpflege benötigen, ganz entscheidende Vorteile. Unsere Pflegevermittlung senioba leistet einen Beitrag dazu, dass Sie diese Pluspunkte in Ihrem Alltag nutzen können. Wir schließen mit unseren Angeboten die Lücken, die in Deutschland derzeit bei den verfügbaren Kräften für eine Vollzeitpflege im eigenen Heim bestehen.
Hohe Mieten fördern Wohngemeinschaften mit Bedarf für Vollzeitpflege
Immer mehr pflegebedürftige Menschen leben in Wohnungen, die für sie eigentlich viel zu groß sind. Zahlreiche Betroffene erkennen die Vorteile, die sie bei der Umwandlung in eine Wohngemeinschaft genießen. Sie müssen die steigenden Mieten nicht allein tragen. Deshalb geht der Trend bei den Singles in Deutschland allgemein zum Leben in einer Wohngemeinschaft. 2015 lebten noch rund 4,11 Millionen Menschen in einer WG. Im Jahr 2019 waren es bereits 4,89 Millionen. Außerdem kommen ganz praktische Pluspunkte zum Tragen, wenn sich hilfsbedürftige Senioren oder pflegebedürftige Menschen zusammenschließen. Dazu gehört beispielsweise die Teilung der Kosten für die Inanspruchnahme hauswirtschaftlicher Dienstleistungen zur Ergänzung der Vollzeitpflege. An dieser Stelle sollten Sie wissen, dass Sie bei unserer senioba Pflegevermittlung sowohl Altenpfleger/innen und Krankenpfleger/innen als auch erfahrene Hauswirtschafter/innen buchen können.
Sie wünschen sich eine Vollzeitpflege in einer Wohngemeinschaft? – Wir vermitteln Ihnen passende Pflegekräfte und helfen bei Bedarf auch bei der Stellung der Anträge für den Wohngruppenzuschlag nach SGB XI.
Gegenseitige Hilfe ist ein Pluspunkt einer Pflege-WG
Der Idealfall ist es, wenn sich in einer Pflege-WG Menschen mit unterschiedlichen Arten von Einschränkungen gemeinsam mit einer Pflegekraft zusammentun. Diese Vorgehensweise fördert die Erhaltung der vorhandenen Restfähigkeiten. Die Pflegebedürftigen können sich mit der Unterstützung der Pflegekraft gegenseitig unterstützen. Ein gehbehindertes WG-Mitglied könnte beispielsweise einem sehbehinderten Mitbewohner die neuesten Nachrichten aus der Zeitung vorlesen. Solche Wohngemeinschaften haben zusätzlich psychologische Vorteile. Niemand fühlt sich dort allein. Das senkt das Risiko der Entwicklung von Depressionen. Gemeinsame Spiele unter Aufsicht der Privatpflegerin oder des Privatpflegers tragen zur Erhaltung der geistigen Fähigkeiten bei und beugen einer Demenz vor. Sind Mitbewohner geistig voll fit, können sie wiederum die Pflegekräfte bei der 24-Stunden-Demenzbetreuung entlasten und ihnen die notwendige Freizeit verschaffen. Damit haben sie das Gefühl, trotz ihrer Behinderung gebraucht zu werden. Auch das trägt entscheidend zur Prävention gegen Depressionen bei.
Wie unterstützt senioba die Vollzeitpflege in einer Wohngemeinschaft?
Bei der Vermittlung unserer Pflegekräfte ist es immer üblich, dass sie eine Wohngemeinschaft mit den zu betreuenden Personen eingehen. Selbstverständlich haben wir auch Altenpfleger, die sich gern um zwei Senioren kümmern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein älteres Ehepaar (unabhängig davon, ob schwule, lesbische oder heterosexuelle Verbindung) oder um nicht miteinander verwandte WG-Mitglieder handelt. Es muss lediglich Einigkeit zum Abschluss des Vertrages mit unserer Pflegevermittlung bestehen. Dabei sind sowohl separate Verträge als auch ein gemeinschaftlicher Vertrag möglich. Das gilt mit Blick auf pflegerische Leistungen ebenso wie für die Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen.
Was ist der Wohngruppenzuschlag bei der Vollzeitpflege in einer WG?
Der Wohngruppenzuschlag macht die Bildung von Wohngemeinschaften für die Vollzeitpflege ebenfalls interessant. Nach dem Paragrafen 38a des SGB XI kann ein pauschaler Zuschlag von 214 Euro pro Monat (Stand Januar 2019) gewährt werden, wenn sich mindestens zwei pflegebedürftige Menschen in einer Wohngemeinschaft zusammentun. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigen gemeinschaftlich eine Person mit ihrer Betreuung beauftragen. Genau das ist bei unserer senioba Pflegevermittlung möglich. Für die Inanspruchnahme des Wohngruppenzuschlags reicht es aus, wenn die Betreuungsperson Hilfe bei „allgemeinen organisatorischen, verwaltenden, betreuenden oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten“ ausübt. Beim Wohngruppenzuschlag handelt es sich um eine sogenannte Nachfrageleistung, die einen individuellen Antrag erfordert.
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