Pflegegrade

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Fünf neue Pflegegrade ab 1.Januar 2017 werden die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, gelangt ohne weitere Begutachtung an 1.1.2017 aus der bisherigen Pflegestufe in den neuen Pflegegrad. Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Grundregel „+1“. Sie gelangen von der Pflegestufe I in den Pflegegrad 2, von der Pflegestufe II in den Pflegegrad 3 sowie von der Pflegestufe III in den Pflegegrad 4. Bei Härtefällen der Pflegestufe III erfolgt eine Zuordnung zu Pflegegrad 5.

Pflegegeld ab 2024

Im neuen Jahr bekommen pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 und höher mehr Geld. Die Erhöhung beläuft sich in der häuslichen Pflege auf 5 Prozent. Wie viel Geld Pflegebedürftige bekommen, ist somit vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. In der folgenden Tabelle ist die Erhöhung je Pflegegrad dargestellt:

Änderung des Pflegegeld 2024
So verändert sich die Höhe des monatlichen Pflegegelds ab 2024 bei einer Erhöhung um 5% im Vergleich zu 2023:

Pflegegrad Pflegegeld bis Ende 2023 PflegeGeld AB 2024 Erhöhung pro Monat
Pflegegrad 1 0,- € 0,- € + 0,- €
Pflegegrad 2 316,- € 332,- € + 16,- €
Pflegegrad 3 545,- € 572,- € + 27,- €
Pflegegrad 4 728,- € 764,- € + 36,- €
Pflegegrad 5 901,- € 947,- € + 46,- €

Die neuen Leistungsbeträge sind ab dem 01. Januar 2024 gültig. Personen, die bereits Pflegegeld beziehen, müssen dabei nicht aktiv werden – sie bekommen den neuen Betrag automatisch überwiesen.

Personen, die einen Erstantrag auf Leistungen der Pflegekasse stellen, erhalten den erhöhten Betrag, nachdem sie den Einstufungs- und Beantragungsprozess abgeschlossen haben und mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.

Pflegesachleistungen ab 2024

Auch die Beträge der Pflegesachleistungen werden angehoben. Im ambulanten Bereich steigen die Leistungen ebenfall um 5 Prozent. Auch hier ist der Endbetrag damit abhängig vom jeweiligen Pflegegrad der zu versorgenden Person. Im Vergleich zum Vorjahr können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit der Pflegereform 2024 mit folgenden Mitteln rechnen:

Höhe der Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad für 2024
Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich die Pflegesachleistungen für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher um 5 % .
Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt. Eine weitere Anhebung entsprechend der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre ist für Januar 2028 geplant.
Folgende Leistungen können Pflegebedürftige 2024 in den einzelnen Pflegegraden beziehen:

PFLEGEGRAD PFLEGEGELD BIS ENDE 2023 PFLEGEGDELD AB 2024 ERHÖHNUNG PRO MONAT
Pflegegrad 1 0,- € 0,- € + 0,- €
Pflegegrad 2 724,- € 761,- € + 37,- €
Pflegegrad 3 1.363,- € 1.432,- € + 69,- €
Pflegegrad 4 1.693,- € 1.778,- € + 85,- €
Pflegegrad 5 2.095,- € 2.200,- € + 105,- €