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Pflegegrade

senioba – Zuhause leben ermöglicht das Leben in den vertrauten vier Wänden.

Für viele Menschen und besonders Senioren hat es größte Bedeutung, ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Auch statistisch gesehen liegt die Lebenserwartung von Senioren, die in ihrer vertrauten Umgebung leben, höher als die von Bewohnern in Seniorenheimen. Dennoch gibt es die ein oder anderen Dinge des Alltags, die schwerer fallen, und der Wunsch nach Unterstützung wird größer. In vielen Fällen sind es die eigenen Kinder, die z.B. beim Wäsche waschen, beim Frühjahrsputz helfen. Manchmal sind die Verwandten allerdings verhindert, weil sie arbeiten oder in einer anderen Stadt wohnen. Aber ist es deshalb nötig, sein vertrautes Zuhause gegen ein Leben in einer betreuten Wohnanlage oder dem Seniorenheim einzutauschen? Hier hilft flexible Unterstützung, die dann da ist, wenn sie benötigt wird und das im genau passenden Umfang.

In jungen Jahren geht es um Erfolg, materielle Güter. Zeit wird atemberaubend verbraucht – Zeit, von der man im Alter nie weiss, wo sie „hingekommen“ ist – eine merkwürdige Tatsache.

Das Schlimmste wohl, was einem passieren kann, ist, sich mit zuviel Zeit zu langweilen, so dass man die Zeit „totschlagen“ muss. Alte Menschen, die dem verfallen, sind arm und leben nicht ungefährlich: die Depression kann die Folge sein.

Wir kennen die vielen Ratschläge, die rechtzeitig ein Steckenpferd zu suchen, eine Beschäftigung: Garten, Sport, Vereine, Reisen. Gut gesagt: war man 40 Jahre voll im Beruf, hat nie für etwas Zeit gehabt, lernt man es schwer. Freilich gibt es viele Ältere, die nach ihrer Pensionierung ein aktives Leben entwickeln, dass ihre Nachbarn nur so staunen, ein Mountainbike wird gekauft, Jogging, in den Kegelclub und zur Seniorengymnastik wird gegangen. Vergessen darf man darüber nicht die Mehrheit, die nicht viel tut: Fernsehen, Wirtshausbesuche und wieder Fernsehen.

Ein Bestseller über Jahrzehnte ist das bekannte Buch des amerikanischen Arztes Dr. med. Robert G. Jackson – „Nie mehr krank sein“. Der Untertitel lautet „Das Geheimnis langen Lebens“ – und sicher haben Millionen von Menschen eben dieses Geheimnis gesucht. Das Geheinmis, was kein Geheimnis ist, ist eine gesunde Lebensweise.

Die basische Ernährung – weg von unserer säureüberfrachteten Zivilisationskost – ist eine wirkliche Basis. Daneben: Hautpflege, Bewegung, Regulierung von Schlafen und Wachen, positive Lebenseinstellung.

Mit dem 1.Januar 2018 wurde die bisherige Einteilung in drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgestellt. Das neue Begutachtungsverfahren soll gezielter die notwendigen Leistungen der Pflegeversicherung ermitteln. Dafür wurde auch der Pflegebefürftigkeitsbegriff neu definiert.

Unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sollen nun alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Im Fokus der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) stehen die Selbständigkeit und die Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen. Der MDK prüft die vorhandenen Fähigkeiten in sechs unterschiedlichen Lebensbereichen.

Minutenpflege und Defizitorientierung sollen so der Vergangenheit angehören. Bei der Begutachtung soll nun der Blick ganz individuell auf den einzelnen Menschen gerichtet gerichtet sein. In den sechs verschiedenen Lebensbereichen – Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – wird in unterschiedlicher Gewichtung der jeweilige Grad der Selbständigkeit oder der vorhandenen Fähigkeiten ermittelt und zu einem Gesamtbild zusammengefügt. Hieraus erfolgt dann die Einstufung in einen Pflegegrad. Demenz-, psychisch Kranke und geistig Behinderte, die aber körperlich fit sind, erhielten mit dem alten Verfahren keine Pflegestufe bzw. seit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) von 2012 die Pflegestufe 0. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ist diese Personengruppe den körperlich eingeschränkten Pflegebedürftigen gleichgestellt und erhält den Pflegegrad 2. Ausführliche Informationen zu den fünf Pflegegraden, die Begutachtung und die Antragstellung gibt es bei der Pflegekasse.

Pflegebedürftigen stehen 40 Euro im Monat zu

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Für diese Produkte, die oft zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 40 Euro im Monat.

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören saugfähigen Betteinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Einwegspritzen oder Verbandsmaterial. Welche Produkte als Pflegehilfsmittel beantragt werden können, ist im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen hinterlegt.

Hier werden zwei Arten von Hilfsmitteln unterschieden. Zum einen gibt es die technischen Hilfsmittel und zum andren die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Hierzu zählen  beispielsweise Bettschutzeinlagen, Lagerungshilfen oder Einmalhandschuhe. „Mittel des täglichen Lebens“, wie Duschbad oder Toilettenpapier, gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Es sind Produkte, die allgemein im Haushalt verwendet oder von mehreren Personen benutzt werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch muss der Arzt nicht verschreiben. Sie als pflegender Angehöriger müssen lediglich für den Pflegebedürftigen einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit sie die Kosten übernimmt. Der Antrag muss bei positiver Rückmeldung von der Kasse in der Regel nur einmal gestellt werden. In den meisten Fällen werden die Pflegehilfsmittel über einen Vertragspartner der Pflegekasse, meist ein Sanitätshaus, bezogen. Wer Produkte anderswo erwirbt, muss die Mehrkosten selbst tragen. Wer das vermeiden möchte, sollte sich vorab nach den Vertragspartnern seiner Pflegekasse erkündigen. Was die Kosten von 40 Euro übersteigt, muss der Versicherte selbst bezahlen. Meist rechen die Sanitätshäuser direkt mit der Pflegekasse ab, sodass sich der Pflegebedürftige nicht darum kümmern muss. Die Produkte werden auf Wunsch auch kostenlos nach Hause geliefert.

Quelle: VdK

Die Pflege zu Hause kann die vielleicht gesuchte Lösung für den Betroffenen und die Familie darstellen. Denn das gewohnte Umfeld bleibt erhalten, was natürlich Sicherheit und Geborgenheit verspricht. Alte Menschen gewöhnen sich nur schwer an eine veränderte Wohnsituation. Ein Ortswechsel ist daher unbeliebt. Wir haben uns rechtzeitig mit dieser Problematik beschäftigt und sind fündig geworden. Wir unterstützen Sie bei der Seniorenbetreuung, sodass diese schwere Hürde nicht allein auf Ihren Schultern lastet. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Modelle an, aus denen Sie wählen können. Jede Krankengeschichte ist anders, jeder Patient sollte individuell betreut und versorgt werden. Wir nehmen uns diese Zeit und werden Sie gern von unserer natürlichen Art überzeugen. Gerade diese Herzenswärme ist bei der Demenzpflege unerlässlich.

Fast 80 Prozent aller Deutschen möchten im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit weiter zu Hause leben. Weniger als 4 Prozent können sich hingegen eine Unterbringung in einem Pflegeheim vorstellen. Grund dafür ist die Angst vor dem Verlust des gewohnten Lebensumfeldes.

Eine sogenannte 24 Stunden Betreuung durch qualifizierte osteuropäische Pflegekräfte stellt für hilfebedürftige Menschen eine ersehnte Lösung dar und ist eine attraktive und wunderbare Alternative zur Unterbringung in einem Heim. Ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend können Sie selbständig bleiben. Um Ihren Alltag entweder selbst gestalten oder mitgestalten zu können, erhalten Sie von uns die nötige Unterstützung. Rund um die Uhr steht Ihnen jemand helfend zur Seite. Ihre gewohnte Lebensqualität und Ihr Lebensrhythmus bleiben weitgehend erhalten, da Sie Ihre vertraute Umgebung nicht verlassen, Ihre familiären und sozialen Bindungen nicht verlassen müssen.

Die Verhinderungspflege beschreibt Leistungen, welche bei der Verhinderung der Pflegeperson, für einen befristeten Zeitraum, von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden. Das bedeutet wenn Sie sich beispielsweise für das Pflegegeld anstatt der Sachleistungen entschieden haben sollten, haben Sie trotzdem Anspruch auf die Leistungen eines professionellen Pflegedienstes. Die Leistungen sind jedoch zeitlich und finanziell begrenzt. So steht Ihnen zur Verhinderungspflege, unabhängig von der Pflegestufe jährlich 1.612,-Euro für maximal 28 Tage zur Verfügung.

Um den Anspruch auf Verhinderungspflege geltend zu machen bedarf es einen schriftlichen Antrag den Sie entweder telefonisch oder via Internet-Download bei der zuständigen Pflegekasse beantragen können. In diesem Antrag geht es um die Zeit und den Grund der Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson. Darüber hinaus wollen die Pflegekassen erfahren, wer denn für die Zeit der Verhinderung die Pflege des Pflegebedürftigen übernimmt. Die Kosten die für die Zeit der Verhinderungspflege entstehen, müssen in sogenannter Vorleistung direkt an den Pflegedienst entrichtet werden.